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   LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER   

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https://dejure.org/2002,30460
LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch das Landessozialgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Sozialgerichts durch das Landessozialgericht; Betrieb eines Rechenzentrums auf der Ebene des Landesverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

    Das gilt auch für Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 13. Aufl. 2020, § 57 Rn. 12a).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 7 SO 661/16

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Vorliegen

    Der Senat lässt dahinstehen, ob das Sozialgericht Freiburg (SG) als örtlich zuständiges Gericht dazu berufen war, über den gegen den Antragsgegner zu 2) und den Beklagten gerichteten Eilantrag zu entscheiden oder ob nicht insoweit eine entsprechende Trennung und Verweisung an das Sozialgericht Landshut als örtlich zuständiges Gericht (vgl. § 7 Abs. 1 SGG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern ) nach den Vorschriften des § 98 Satz 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) - die auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anwendbar sind (vgl. nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 16. Oktober 2008 - B 12 SF 10/08 S - ; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 15. November 2000 - 3 B 10/00 - ; Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 19. Februar 2009 - L 8 SO 17/09 ER - ; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. März 2002 - L 1 B 22/02 KR ER - ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 11 S 3050/91 - ; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rdnr. 2, alle m.w.N.) - angezeigt gewesen wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2013 - L 4 KR 176/13
    Das Gericht des 2. Rechtszugs ist auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 5 GVG an die Zuständigkeit der Niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit, also an die Zuständigkeit des SG Bremen für den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, gebunden (vgl. LSG Schleswig, Beschluss vom 28. März 2002, Az.: L 1 B 22/02 B ER abgedruckt in juris).
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   BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 22.02   

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https://dejure.org/2002,30646
BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 22.02 (https://dejure.org/2002,30646)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 1 B 22.02 (https://dejure.org/2002,30646)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 1 B 22.02 (https://dejure.org/2002,30646)
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   OVG Brandenburg, 01.08.2002 - 1 B 22/02   

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OVG Brandenburg, 01.08.2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,20808)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,20808)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,20808)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Brandenburg, 01.11.2002 - 1 B 209/02

    Kostendeckungsvorschlag eines auf Aufhebung eines Grundsatzbeschlusses über eine

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

    Ein Bürgerbegehren nach § 25 GO LSA, das letztlich auf einen wie einen Gemeinderatsbeschluss wirkenden Bürgerentscheid (§ 26 Abs. 4 Satz 1 GO LSA) oder eine Beschlussfassung des Gemeinderates (§ 26 Abs. 4 Satz 3) gerichtet ist, kann auch eine politische Willensentschließung des Gemeinderates (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 2. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - zu § 8b HGO, zit. nach JURIS; Wiegand, Kommunales Verfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 26 GO LSA Nr. 2.1.) bzw. eine Grundsatzentscheidung (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, LKV 2003, 87, 88 ff. zu § 20 GO BB; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21. Mai 2012 - 10 LA 3/11 - zu § 32 Abs. 1 NKomVG; VGH Bayern, Urt. v. 21. März 2012 - 4 B 11.221 - zu Art. 18a BayGemO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 - zu § 21 GemO BW, jeweils zit. nach JURIS zur Bauleitplanung) zum Ziel haben.

    Wenn es - wie hier - um eine Grundsatzentscheidung zu einer kommunalen Neuordnung der Gemeinde geht, bei der die Entstehung von Folgekosten für die Gemeinde maßgeblich von den zu verhandelnden (Gebietsänderungs-)Vereinbarungen (vgl. § 17 Abs. 3 VerbGemG; §§ 17 Abs. 1 Satz 1, 18 GO LSA) abhängt, ist eine von der Klägerin geforderte prognostische Bezifferung zur Höhe dieser Kosten nicht zu leisten (vgl. auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 1. August 2002, a.a.O. zu § 20 Abs. 1 Satz 4 GO BB; Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 24 Rdnr. 5b: überhaupt kein Kostenvoranschlag erforderlich).

  • OVG Brandenburg, 22.01.2004 - 1 B 338/03

    Verpflichtung eines Antragstellers zur Vorlage von Urkunden oder Akten;

    Insoweit ist die gerichtliche Überprüfung wegen des in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO aufgestellten Darlegungserfordernisses auf die geltend gemachten Beschwerdegründe beschränkt, § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (stand. Rechtspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, LKV 2003, 87 m. w. N.).

    Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in § 20 Abs. 3 i. V. m. §§ 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 GKG und folgt hinsichtlich der Höhe des festgesetzten Streitwertes der erstinstanzlichen Begründung, die der regelmäßigen Spruchpraxis des Senats bei Maßnahmen der Kommunalaufsicht entspricht (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2001 - 1 B 77/01.Z -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks; Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, S. 12 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • VG Potsdam, 26.02.2007 - 2 L 36/07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss, welcher die

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 288, 289; kritisch, die Rechtsfrage ebenfalls offen lassend für die Gemeindeordnung des Landes Brandenburg: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks.

    OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks und vom 1. November 2002 - 1 B 209/02 -, zitiert nach Juris, Rn. 6.

  • OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03

    Gebietszusammenschluss; Genehmigung zum Gebietsänderungsvertrag; Freiwillige

    Die gerichtliche Überprüfung ist wegen des in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO aufgestellten Darlegungserfordernisses auf die geltend gemachten Beschwerdegründe beschränkt, § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (stand. Rechtspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 - LKV 2003, 87 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Sind die Kosten einer solchen etwaigen Fusion im Stadium der Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung überhaupt noch nicht bestimmbar, weil sie vom Zustandekommen eines entsprechenden Gebietsänderungsvertrages und den darin erst festzustellenden Maßgaben abhängen, würde man den Initiatoren eines entsprechenden Bürgerbegehrens Unmögliches abverlangen, wenn sie in einem solchen Stadium bereits einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen müssten (OVG Brandenburg, Beschl. v. 01.08.2002, 1 B 22/02; juris nur Leitsatz; LKV 2003, 87 bis 89; vgl. Klang/Gundlach/Kirchner; GO LSA, 3. Aufl. 2012, § 24 Rdzf.
  • OVG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 B 135/02

    Inhaltliche Voraussetzungen an die Begründung einer Ablehnung eines Antrags auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Braunschweig, 21.05.2008 - 1 A 211/07

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens

    Anders als bei einem (reinen) Grundsatzbeschluss, der ein Vorhaben zum Gegenstand hat, dessen Folgen im Zeitpunkt des Vorhabens überhaupt noch nicht erkennbar sind (vgl. OVG Brandenburg, B. v. 01.08.2002 - 1 B 22/02 -, juris), musste der verfahrensgegenständliche Entscheidungsvorschlag zur Kostendeckung mehr ausführen als nur einen Kostenrahmen.
  • OVG Brandenburg, 17.09.2004 - 1 B 78/04

    Änderung des Rubrums eines Urteils von Amts wegen; Fristen zur Abänderung einer

    Insoweit ist die gerichtliche Überprüfung wegen des in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO aufgestellten Darlegungserfordernisses auf die geltend gemachten Beschwerdegründe beschränkt (stand. Rechtspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, LKV 2003, 87 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2003 - 4 B 105/03

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung,

    Die Begründungsverpflichtung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO führt dazu, dass der Beschwerdeführer ausgehend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufzeigen muss, weshalb dessen Begründung aus seiner Sicht nicht tragfähig ist, und er sich hierzu mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts im Einzelnen auseinander setzen muss (vgl. VGH München, NVwZ 2003, 632, 633; OVG Frankfurt (Oder), B. v. 1. August 2002 - 1 B 22/02 - B. v. 7. Juni 2002 - 2 B 66/02 - B. v. 14. Mai 2002 - 3 B 92/02 - B. v. 18. Februar 2002 - 4 B 23/02 -).
  • OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02

    Schulrecht, jahrgangsstufenübergreifende Klassenbildung (insbesondere:

  • OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 2 L 179/03
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 27.02.2002 - 1 B 22/02   

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https://dejure.org/2002,51098
OVG Bremen, 27.02.2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,51098)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.02.2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,51098)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 1 B 22/02 (https://dejure.org/2002,51098)
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